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Die Sexualität von Menschen mit Behinderungen wird weitgehend tabuisiert. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das für Menschen mit Behinderungen gleichermassen Geltung haben muss. Insbesondere Organisationen der privaten Behindertenhilfe sind in der Pflicht, sich aktiv für das Recht auf Sexualität einzusetzen. Der Artikel zeigt, welche Einflussmöglichkeiten die privaten Behindertenorganisationen haben und wie sie die selbstbestimmte Sexualität bereits unterstützen. Dafür braucht es einen Kulturwandel bei den Organisationen - und ein besseres Verständnis für die Sexualität und ihren Stellenwert bei der Gleichstellung.

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