Der Artikel zeigt auf, wie der Kanton Bern die Früherkennung von Kindeswohlgefährdung fördert. Dazu werden zunächst die verschiedenen Formen einer Kindeswohlgefährdung beschrieben. Ziel des Kindesschutzes ist immer die Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls. Je nachdem, ob die Eltern kooperieren oder nicht, kommt der einvernehmliche oder der behördliche Kindesschutz zum Zug. Weiterer Bestandteil des umfassenden Kindesschutzes ist die Früherkennung. Den heilpädagogischen Fachpersonen kommt hierbei eine wichtige Aufgabe zu, weil sie in ihrem beruflichen Alltag regelmässig in Kontakt mit Kindern und deren Eltern stehen. Schliesslich werden exemplarisch verschiedene Massnahmen zur Stärkung der Früherkennung im Frühbereich vorgestellt, welche im Kanton Bern umgesetzt werden.

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