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Behinderungsbedingte Nachteile in der Aus- und Weiterbildung müssen mit geeigneten Massnahmen ausgeglichen werden, damit die betroffenen Personen ihre Kompetenzen zeigen und umsetzen können. Massnahmen des Nachteilsausgleichs haben bei Sinnes- oder Körperbehinderungen schon eine lange Tradition. Zunehmend werden Bildungsinstitutionen jedoch mit Anfragen für einen Nachteilsausgleich konfrontiert, die ein deutlich breiteres Spektrum von Beeinträchtigungen umfassen. Das schafft Unsicherheit und wirft Fragen der Gerechtigkeit und Verhältnismässigkeit auf.

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