Merkblatt 01 (gültig ab 1. Januar 2008 / Stand: 1. August 2011): A. Zuweisung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung (inklusive sozialer Beeinträchtigung) zur integrativen Schulung oder zur Sonderschulung; B. Zuweisung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in reine Wohneinrichtungen und Einrichtungen für die berufliche Grundbildung; C. Beiträge der Gemeinden und der Eltern an den Aufenthalt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen; D. Andere Zuweisungen (nicht gemäss Betreuungsgesetz); Anhang. - Integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS - Assistenzstunden bei Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder einer erheblichen Beeinträchtigung - Integrative Scculung von Kindern und Jugendlichen mit einer schweren Form von Autismus - Merkblatt: Fachberichte bei Verstärkten Massnahmen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen - Integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung - Integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Intelligenzminderung - Integrative Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer sozialen Beeinträchtigung

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