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Abstract

Für die Bildungsstatistik stehen wesentliche Reformen an. Im November 2004 wurde die NFA vom Stimmvolk angenommen. Künftig werden die Kantone für die Finanzierung des sonderpädagogischen Angebots zuständig sein. Momentan sind die Kantone an der Erarbeitung einer Regelung der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich Sonderschulung. Zur Bewältigung dieser Aufgabe werden sie auf neues steuerungsrelevantes Wissen, das heisst auch auf zuverlässige statistische Informationen angewiesen sein.

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