Bei einer Lehrvertragsauflösung (LVA) kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung eines Lehrverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen oder auf Wunsch einer Vertragspartei. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die LVA in der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) und geht der Frage nach, wie es um die Passung zwischen Angebot und Zielgruppe steht. Die beiden häufigsten Gründen für eine Lehrvertragsauflösung sind gesundheitliche Probleme und eine wenig optimale Berufswahl (Notlösung).

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