Bisherige Untersuchungen zum Nachteilsausgleich auf Sekundarstufe II konzentrierten sich auf die Berufsfachschule, nicht jedoch auf die Lernorte überbetriebliche Kurse (üK) und Betriebe. Eine Studie der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) zeigt anhand von Interviews Zwischenergebnisse zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs an allen drei Lernorten und zur Zusammenarbeit mit dem kantonalen Amt für Berufsbildung. Die Zusammenarbeit zwischen den Lernorten und dem kantonalen Amt für Berufsbildung kann als Gelingensbedingung bezeichnet werden, während kantonale Unterschiede und der Datenschutz Herausforderungen bilden.

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