Die Berufsbildung bildet neben den beiden technischen Hochschulen (EPFL und ETHZ) den einzigen Bereich des schweizerischen Bildungssystems mit einer eidgenössischen Rechtsebene. Der vorliegende Beitrag fasst die Ergebnisse einer Dissertation zur Frage zusammen, wie das Grundprinzip der geteilten Verantwortlichkeit (Verbundpartnerschaft) und die damit verbundene gesetzgeberische Kompetenz des Bundes im Bereich der Berufsbildung in der Schweiz im Kern legitimiert wird. Denn so selbstverständlich wie es heute erscheint ist dieses Prinzip nicht. So gab es im Rahmen des Projektes neuer Finanzausgleich in den 90er-Jahren Bestrebungen, die gesetzgeberische Kompetenz in der Berufsbildung ganz an die Kantone zurückzugeben. Warum scheiterten sie?

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