Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind nicht nur im Herkunftsland oder auf den Fluchtrouten den Risiken einer Gefährdung des Kindeswohls ausgesetzt, sondern auch während ihres Aufenthaltes in Asylunterkünften in der Schweiz. Sowohl die psychische Verfassung der Minderjährigen und Eltern als auch die strukturellen Bedingungen der Kollektivunterkünfte sind wesentliche Risikofaktoren. Um das Kindeswohl geflüchteter Minderjähriger zu sichern, gilt es deshalb, vorhandene Schutzfaktoren wie die Erreichbarkeit der Familien in den Asylzentren zu nutzen, die Bezugspersonen der Kinder zu stärken und den Kindesschutz als interdisziplinäre Aufgabe zu verankern.

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