Seit der Revision 6a des Gesetzes über die Invalidenversicherung (IV) im Jahr 2012 haben Menschen mit Behinderungen dank des Assistenzbeitrags die Möglichkeit, Pflegepersonen selbst anzustellen. Im Beitrag wird theoretisch und mithilfe von Fallbeispielen aufgezeigt, welches die Voraussetzungen und das Vorgehen sind, um einen Assistenzbeitrag zu beanspruchen. Insgesamt bringt der Assistenzbeitrag eine grosse Erleichterung mit sich. Der organisatorische Aufwand ist jedoch nicht zu unterschätzen.