Der Begriff Assistenz wird im Behindertenwesen oft verwendet. Der Begriff der Persönlichen Assistenz wird in den Erläuterungen zur Behindertenrechtskonvention (BRK) geklärt. Persönliche Assistenz ist eng verknüpft mit einem selbstbestimmten Leben. Es wird aufgezeigt, dass das Arbeitgebermodell den Vorgaben der BRK entspricht. Beim Dreiparteienverhältnis fehlt die Weisungsbefugnis. Der Beitrag endet mit der Forderung, dass die Schweiz eine Strategie zur Deinstitutionalisierung braucht.

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