Der Bundesrat legt diesen Bericht in Beantwortung der Postulate 19.3668 Rytz Regula, 19.3670 Lohr, 19.3672 Romano und 19.3684 Reynard «Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung der Schweizer Gebärdensprachen und konkrete praktische Umsetzungsmassnahmen zur vollständigen Teilhabe» vom 19. Juni 2019 vor. Die vier gleichlautenden Postulate verlangen vom Bundesrat zum einen, die Möglichkeiten einer rechtlichen Anerkennung der Gebärdensprachen aufzuzeigen und eine Einschätzung abzugeben, wo die Schweiz diesbezüglich im internationalen Vergleich steht. Zum andern verlangen die Vorstösse darzulegen, wie sich die Teilhabechancen von gehörlosen Menschen in der Bildung, auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesundheitsversorgung mit konkreten Massnahmen weiter verbessern lassen. Der Bericht wurde unter Federführung des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) unter Einbezug der betroffenen Bundesstellen, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, verschiedener Expertinnen und Experten sowie des Schweizerischen Gehörlosenbunds SGB-FSS erarbeitet. Der Bericht legt den Schwerpunkt auf die Frage der Anerkennung der drei schweizerischen Gebärdensprachen. Dazu stellt er die Thematik in einen grösseren historischen, politischen und rechtlichen Kontext.