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Abstract
Komplex und oft nicht sichtbar sind die Beeinträchtigungen bei Schülerinnen und Schülern mit Autismus. Diese machen den Schulbesuch wie auch das Ablegen von Prüfungen für sie zu einer grossen Herausforderung. Besonders ihre autistische Wahrnehmung und Denkweise sowie ihre erschwerte Verarbeitung von Reizen benachteiligen sie klar gegenüber ihren Mitschülerinnen und Mitschülern ohne Behinderung. Deshalb haben Schülerinnen und Schüler mit Autismus Anspruch auf einen individuell auf sie abgestimmten und gemeinsam vereinbarten Nachteilsausgleich bei Prüfungen.