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Im Kanton Zürich haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Mittelschulen sowie Verantwortliche der Bildungsdirektion (Mittelschul- und Berufsbildungsamt sowie Amt für Jugend und Berufsberatung) in einer Austauschgruppe Nachteilsausgleich zusammengefunden. Ein Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen sind zwei Ablaufschemata zum Verfahren des Nachteilsausgleichs für den Unterricht und für Aufnahmeprüfungen. Darüber hinaus stehen die beiden Seiten in sporadischem Kontakt, um dringende Fragen zu klären. In diesem Beitrag werden das Ablaufschema zum Nachteilsausgleich im Unterricht sowie vier Einzelfälle, ihre Klärung und die daraus resultierenden Konsequenzen vorgestellt.

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