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Abstract

Unter den 26 000 Studierenden der Universität Zürich befinden sich auch Menschen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung, welche mit Benachteiligungen konfrontiert sind. Die Schweizer Hochschulen sind verpflichtet, entgegenwirkende Massnahmen zu ergreifen. Dazu gehören zugängliche Räumlichkeiten und Studienangebote sowie individuelle unterstützende und den Nachteil ausgleichende Massnahmen. In diesem Beitrag stellt die Fachstelle Studium und Behinderung ihre Erfahrungen betreffend Anspruchsgruppe, Massnahmen und deren Umsetzung dar.

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