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Das Thema Nachteilsausgleich beschäftigt auch Gymnasien und Hochschulen. In Bezug auf das Prüfungswesen geht es auf diesen Schulstufen darum, den Schülerinnen und Schülern respektive den Studierenden mit Behinderung durch geeignete Anpassungen der Prüfungsmodalitäten zu ermöglichen, in den Examen gleichwertige Studienleistungen zu erbringen wie ihre Kolleginnen und Kollegen ohne Behinderung. Eine Anpassung von fachlichen Anforderungen ist im gegebenen rechtlichen Rahmen hingegen nicht möglich.

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