Das schweizerische Behindertengleichstellungsrecht gewährt Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf Anpassung von Prüfungen und Unterricht, der häufig als «Nachteilsausgleich» bezeichnet wird. Der Begriff «Notenschutz» ist in der schweizerischen Rechtsprechung und juristischen Lehre jedoch noch weitgehend unbekannt. Dieser bezeichnet die Nichtbewertung von (Teil-)Leistungen von Personen mit Behinderung, welche unter eng definierten Voraussetzungen grundsätzlich zulässig ist. Die Abgrenzung dieser beiden Begriffe ist auch in der Praxis wichtig.

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