Résumé
Als Reaktion auf das in Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention verfasste Recht auf uneingeschränkte Rechtsund Handlungsfähigkeit hat das Problem der Entscheidungsfähigkeit von Menschen mit vor allem schwerer geistiger Behinderung vor einigen Jahren vermehrt Aufmerksamkeit in deutschsprachigen und internationalen heilund sonderpädagogischen Diskursen erfahren (vgl. Graumann 2011; Mayrhofer 2013). Unter dem Stichwort der »Unterstützte[n] Entscheidungsfindung« (engl. »supported-decision-making«) hoffte man nicht zuletzt konkrete Konzepte und Methoden entwickeln zu können, die die bislang gängige Praxis der stellvertretenden Entscheidung weitestgehend ablösen (vgl. Mayrhofer 2013, S. 7). Ein genauerer Blick zeigt jedoch, dass vielen Methoden und Konzepten keine einheitliche Vorstellung davon zugrunde liegt, was überhaupt unter der Fähigkeit zu verstehen ist, eigene Entscheidungen treffen zu können. Der vorliegende Beitrag arbeitet das Thema der Entscheidungsfähigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung, das trotz nachlassender Aufmerksamkeit noch immer als eines der zentralen Probleme im aktuellen Teilhabediskurs und als wichtiges Problem der heilpädagogischen Praxis angesehen werden kann, auf einer grundlagentheoretischen Ebene auf. Nach einem ersten Problemaufriss, in dem vor allem die Vermengungen juristischer und psychologischer Fähigkeitsbegriffe und Urteile in den Debatten fokussiert wird, erfolgt sodann eine Einordnung der Frage nach der Entscheidungsfähigkeit in seine gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhänge. Anschließend werden einige damit in Berührung stehende philosophische Fragen angeschnitten, ehe auf der Grundlage einer kleinen Phänomenologie der Entscheidungsfähigkeit erste Hinweise für Konsequenzen im heilund sonderpädagogischen Umgang mit diesem Problem gesucht werden.