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Abstract

Die integrative Förderung und die Sonderklassen sind niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen, die in der Schweiz ganz unterschiedlich vergeben, benannt und umgesetzt werden. Gesetzliche Grundlagen und Forschungsbefunde zeigen zwar, dass die integrative Förderung den separativen Settings vorzuziehen ist. Trotzdem führen rund zwei Drittel der Kantone noch Sonderklassen. Im Bereich der integrativen Förderung zeigen sich Unterschiede bezüglich Finanzierung, Gutachten, Zeugniseintrag und Kombination mit weiteren Massnahmen. Diese wirken sich auf Betroffene und auf die Ausgestaltung der Schulsettings vor Ort aus.

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