Résumé

Eine erste umfassende Studie zur Umsetzung des Partizipationsrechts des Kindes nach Art. 12 UN-KRK in der Schweiz zeigt, dass noch Handlungsbedarf besteht. Der Einbezug von Schülerinnen und Schülern bei individuellen Schulentscheiden und auf institutionellen Ebenen wie Klassen- oder Schulräten müsste gerade im Bildungsbereich noch selbstverständlicher werden und systematischer erfolgen. Ein besseres Verständnis von Partizipation im Bildungsbereich könnte etwa dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler früher informiert würden oder dass die Mitwirkungsrechte der Eltern nicht als Ersatz für die Mitwirkung von Schülerinnen und Schüler missverstanden werden.

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