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Die Analyse von ABU-Abschlussprüfungen zeigt, dass im allgemeinbildenden Unterricht rechtliche Themen ungenügend gut vermittelt werden. Rechtliches Konzeptwissen wird noch zu wenig in einem instrumentalen Sinne eingesetzt. Stattdessen ist die Bedeutung des Faktenwissens gross – auch wenn es oft von geringem Nutzen ist. In seiner Dissertation unternimmt Daniel Schmuki, Dozent am EHB, den Versuch, konzeptionelle Grundlagen einer verbesserten rechtlichen Bildung auf der Sekundarstufe II zu legen. Der vorliegende Text stellt eine Zusammenstellung wesentlicher Erkenntnisse dieser Dissertation dar.

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