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Résumé

Mit dem Berufsbildungsgesetz von 2004 wurde die Validierung von Bildungsleistungen gesetzlich verankert: Artikel 33 sieht zum Nachweis beruflicher Fähigkeiten und Fertigkeiten «andere Qualifikationsverfahren» vor – gemeint sind damit insbesondere Validierungsverfahren. In den vergangenen Jahren wurden einige Verfahren zur Validierung von Bildungsleistungen in der beruflichen Grundbildung entwickelt und durchgeführt. Inzwischen aber hat sich so etwas wie Ratlosigkeit eingestellt: Der erhoffte Effekt der grossflächigen Qualifizierung Ausbildungsloser ist ausgeblieben, und die Frage ist berechtigt, ob wir uns nun am Anfang oder bereits wieder am Ende eines bildungspolitischen Zeitalters befinden, das informelle Lernleistungen vermehrt in den Bildungsprozess einbeziehen möchte. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage auf der Grundlage aktueller Daten zu Validierungsverfahren nach und wagt einen Ausblick.

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