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Mit Beschluss vom 21. Juni 2018 hat die EDK als Kulturdirektorenkonferenz das Generalsek-retariat beauftragt, dem Vorstand der EDK ein Konzept vorzulegen, mit welchem die Frage-stellungen zum interkantonalen Kulturlastenausgleich gemäss Art. 48a BV unter Beizug von externer Expertise bearbeitet werden können.

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