Am 1. April 2012 trat das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Es ermöglicht die Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation unabhängig von Staatsangehörigkeit, Ausbildungsstaat, Aufenthaltsstatus und Wohnort. Dementsprechend können auch Personen aus dem Ausland heraus einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation stellen. Sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und vor dem Hintergrund derzeit geführter Debatten über ein neues Fachkräftezuwanderungsgesetz stellt sich die Frage, wie häufig diese Möglichkeit bereits in Anspruch genommen wurde. Der Beitrag liefert dazu einen ersten Überblick anhand der amtlichen Statistik nach § 17 BQFG und zeigt, dass es noch einer Reihe an Fragen bei der Analyse der derzeitigen Situation nachzugehen gilt. (www.bibb.de)

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