In Übereinstimmung mit den Rechten des Kindes und dem Postulat der Chancengleichheit im Bildungswesen sind die Kantone in der Schweiz gesetzlich verpflichtet, ein sonderpädagogisches Angebot bereitzustellen, das den Bedürfnissen aller Schülerinnen und Schüler gerecht wird. Unter diesem Gesichtspunkt hat Integras, Fachverband Sozial- und Sonderpädagogik, dreizehn Empfehlungen für eine inklusive Schule erarbeitet. Die entsprechenden Standards stellen den universellen Rahmen dar, den es für die Schaffung eines integrativen schulischen Umfelds und den Aufbau lokaler pädagogischer Gemeinschaften zur Unterstützung der verschiedenen Schulformen zwingend braucht.

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