Im Zentrum des Beitrags steht die Frage nach dem Verhältnis zwischen dem politischen Chancengleichheitspostulat und damit oft verknüpften Hoffnungen auf schulische Inklusion. Der Autor vertritt die These, dass das Chancengleichheitsziel der Tradition eines Bildungswesens entspricht, in welchem mit fortschreitenden Schuljahren die Leistungsstarken von den Leistungsschwachen getrennt werden. Ein positiver Zusammenhang wird folglich verneint. Zudem wird die These vertreten, dass sich eine auf Sonderschüler und -schülerinnen reduzierte Inklusionsdebatte nur auf ein Detail des generell separierenden Bildungswesens richtet. Eine sinnvolle Inklusionsdebatte muss sich von einer eingeengten sonderpädagogischen Perspektive lösen. Es werden verschiedene neuere Entwicklungen im gesamten Bildungsbereich dargestellt, welche dazu beitragen, dass statt Inklusion eher eine zunehmende Entwertung von Schulversagern und damit deren Separation festzustellen ist.

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