Das Standardisierte Abklärungsverfahren (SAV) wurde seit seiner Verabschiedung im Jahr 2011 in fast allen Kantonen der Schweiz eingeführt und kommt somit auch in Kantonen zur Anwendung, die dem Sonderpädagogik-Konkordat nicht beigetreten sind. Treu ihrer föderalen Grundhaltung implementierten die Kantone das SAV sehr unterschiedlich und nahmen zum Teil erhebliche Anpassungen am Verfahren vor. In den meisten Kantonen wurde die Schulpsychologie mit der Durchführung betraut; eine Aufgabe, die auch heute noch mit einer gewissen Ambivalenz wahrgenommen wird. In diesem Beitrag werden der Stand der Einführung sowie die damit verbundenen Schwierigkeiten beschrieben. Dabei werden ungelöste Fragen bei der Realisierung eines inklusiven Bildungssystems und der Sicherung behinderungsrelevanter Massnahmen und Hilfestellungen angesprochen.