Résumé

Die Schweiz beschäftigte sich bereits vor ihrem Beitritt zur UNO-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2014 mit der Realisierung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention dient als Bezugsrahmen, um die schweizerische Behindertenpolitik weiterzuentwickeln. Konkret steht eine Verbesserung der Koordination von Bund und Kantonen im Zentrum. Neu sollen alle Bereiche berücksichtigt werden, die Einfluss auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen haben. Ziel ist, die Förderung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weiter voranzutreiben – stets im Bewusstsein, dass es noch ein weiter Weg zur umfassenden Realisierung der Ziele ist.

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