Résumé

Noch heute ist die Chancengleichheit für Sozialhilfebeziehende mit Behinderung nicht gewährleistet, weshalb sie Rechtsungleichheiten und Diskriminierungen ausgesetzt sind. Weder haben sie beispielsweise Zugang zu hindernisfreiem Wohnen noch zu adäquater Mobilität. Mit ihrer Sozialhilfeleistung leben sie am Existenzminimum. Dieser Situation sind Frauen mit Behinderung besonders ausgesetzt. Aus menschenrechtlicher Sicht drängt sich daher eine grundlegende Erneuerung der sozialen Sicherung auf, um dem verfassungsmässigen Anspruch auf umfassende und volle gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen mit Behinderung gerecht zu werden.

Détails

Statistiques

dès
à
Exporter